FEDERATION DES ASSOCIATIONS D'INGENIEURS
FÖDERATION DER INGENIEURVERBÄNDE SAAR-LOR-LUX |
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Kooperationsvertrag zwischen den Ingenieurverbänden:
Präambel Die drei Ingenieurverbände VDI-URIS-ALI geben sich als äußeres Zeichen ihrer Zusammenarbeit den Namen: Für die Durchführung der gemeinsamen Aufgaben wird die nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen: § 1 - Mitgliedschaft:
§ 2 - Zielsetzung und Tätigkeiten: § 3 - FDI Vorstand Der Vorstand leitet die Föderation. Er hat folgende Mitglieder:§ 4 - Organisation 4 a - Durchführung der Aktivitäten§ 5 - Allgemeines
Mit der Entscheidung der Vorstände tritt der vorgenannte Vertrag am 02.12.1996
Schengen, den 02.12.1996
Anpassung § 4c, Absatz 4 auf Gemeinschaftswährung EURO (gültig seit 2001)
Der Kooperationsvertrag als PDF-Datei
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